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BEURTEILUNG DER ERZIEHUNGSFÄHIGKEIT VON ELTERN

Bei der Beurteilung der Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter oder des Kindesvaters geht es unter anderem darum, ob diese über die Fähigkeit verfügen eine angemessene Lebens- und Betreuungssituation für das Kind zu schaffen. 

Dazu gehört die Befriedigung kindlicher Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Wärme, Körperkontakt, Ansprache, Herstellung eines angemessenen Wohnungsumfelds, einer festen Tagesstruktur sowie einer zuverlässigen Gesundheitsfürsorge. Je kleiner ein Kind ist, umso dringender benötigt es die zeitnahe Befriedigung dieser Grundbedürfnisse.

Zur Erziehungsfähigkeit gehört auch die Herstellung einer sicheren Bindung und eine angemessene Forderung des Kindes. Eltern müssen über Einfühlungsvermögen in die emotionalen Belange des Kindes verfügen, denn Kinder benötigen Ansprache und Zuwendung. Die Eltern müssen die Fähigkeit entwickeln, die unterschiedlichen Signale des Kindes richtig zu interpretieren und angemessen zu beantworten. 

Erziehungsfähigkeit bedeutet auch, dass die Eltern Wissen über Erziehungszusammenhänge haben und dort, wo sie dieses Wissen nicht selbst haben, müssen sie die Bereitschaft und die Fähigkeit mitbringen, sich fachlich beraten zu lassen. 

Von wesentlicher Bedeutung bei der Einschätzung der Erziehungsfähigkeit ist auch, ob Eltern tatsächlich eine glaubhafte Bereitschaft mitbringen, Beratungs- und Unterstützungsangebote anzunehmen und von den gewährten Hilfen zur Erziehung zu profitieren. 

Es geht bei der Begutachtung also nicht darum, eine Erziehungsweise auf ihre pädagogische Qualität zu überprüfen, sondern darum, zu beurteilen, ob Eltern gegenüber ihrem Kind eine Erziehungsfähigkeit besitzen. 

BEDARFSANALYSE ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERZIEHUNG

Die Hilfen zur Erziehung dienen dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Sie sollen sich zu selbstständigen Erwachsenen entwickeln können, die ihr Leben in die eigenen Hände nehmen. Die Eltern werden bei der Erziehung unterstützt und ihre Erziehungskompetenz wird gestärkt, damit sie ihre Alltagsprobleme, Konflikte und Krisen aus eigener Kraft meistern können. Schließlich sollen die Hilfen zur Erziehung die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen erhöhen.

Bei der Bedarfsanalyse wird eingeschätzt, welche Angebote im konkreten Fall die Kindeseltern am besten bei der Erziehung ihrer Kinder unterstützen.


GUTACHTEN ZUR KONTAKTGESTALTUNG DES KINDES ZU SEINEN BEZUGSPERSONEN

Um Hinweise für die Kontaktgestaltung des Kindes geben zu können, muss eine differenzierte Betrachtung der am Pflegeverhältnis beteiligten Personen vorgenommen werden, denn von ihrem Zusammenwirken hängt im Endeffekt das Wohlbefinden des Kindes ab. 

Dabei gilt es die unterschiedlichen Wünsche, Bedürfnisse und Empfindungen des Kindes und der am Pflegeverhältnis beteiligten Personen betrachten sowie die amtliche Funktion der beteiligten Mitarbeiter des Jugendamtes einzubeziehen. 

Bei der Kontaktgestaltung kann es um verschiedene Fragen gehen, so zum Beispiel wie häufig oder in welcher Frequenz Kontakte stattfinden sollten, oder ob es das Kindeswohl erforderlich macht, dass die Umgänge mit einem Elternteil in begleiteter Form stattfinden sollten.


GUTACHTEN ZUR RECHTLICHEN EINFLUSSNAHME BEI KONFLIKTHAFTEN FAMILIÄREN BEZIEHUNGEN 

Das Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 regelte, dass nach einer Scheidung weiter das gemeinsame Sorgerecht gilt, wenn kein anderslautender Antrag gestellt wird und auch in diesem Fall kann das Gericht eine Entscheidung pro gemeinsame Sorge treffen. Damit wurde eine Paradigmenwechsel vollzogen und das Fortbestehen der Beziehung zu beiden Eltern wird als erforderlich für das Wohl des Kindes angesehen.

Das Gericht soll auf Einvernehmen der Eltern hinwirken und kann in diesem Zusammenhang auf die Beratungsdienste der Jugendhilfe hinweisen.

In vielen Fällen kam es nun zu emotional stark besetzten und langanhaltenden, hochstrittigen Auseinandersetzungen zwischen den Eltern. Diese Auseinandersetzungen sind durch folgende Dynamik gekennzeichnet:

  • Zeitweilig gegeneinander gerichtetes Reden und Tun.
  • Verletzendes Agieren und Ausweitung des Konfliktfeldes.
  • Beziehungskrieg – Kampf um jeden Preis.

 

In einem Gutachten zur rechtlichen Einflussnahme bei konflikthaften familiären Beziehungen werden einerseits dem Gericht Hinweise gegeben, ob und in welchem Ausmaß bei den Eltern noch Ressourcen zu konfliktreduzierenden Einsichten gegeben sind und wie auf eine Einvernehmen zwischen ihnen hingewirkt werden kann, andererseits wird bereits im Begutachtungsprozess lösungsorientiert mit den Eltern gearbeitet.


GUTACHTEN ZUR ELTERLICHEN SORGE

Familienpsychologische Gutachten sind in der Praxis von Umgangsrecht und Sorgerecht sehr häufig. Streiten sich die Eltern (oder auch andere Beteiligte) um Belange der Kinder vor Gericht stellt sich grundsätzlich immer die Frage, was prognostisch für die Zukunft für die Kinder unter verschiedenen Szenarien zu erwarten ist. Dabei ist, je nach Rechtsfrage, entweder das Beste für das Kindeswohl der Maßstab, oder aber die Frage einer möglichen oder schon eingetretenen Kindeswohlgefahr. Diese Fragen können oft nur beantwortet werden, wenn bestimmte psychologische Tatsachen wie zum Beispiel die emotionale Bindung des Kindes an die jeweiligen Elternteile, die Stabilität der sozialen Beziehungen, die Förderung und Orientierung festgestellt werden. Diese Aspekte sind für Richterinnen und Richter häufig schwer einzuschätzen, deshalb ist es Aufgabe eines entsprechenden Gutachtens, Antworten auf diese Fragen zu liefern.